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Gewässerschau der Stadlander Sielacht

Die Schau der Gewässer III. Ordnung (Schaugräben) und ihrer Anlagen wird im gesamten Verbandsgebiet der Stadlander Sielacht auf den Zeitraum  

 

4. bis 11. November 2024

 

festgesetzt.

 

Bei der Schau wird geprüft, ob die Gewässer und Anlagen von den Pflichtigen ordnungsgemäß unterhalten und nicht unbefugt benutzt werden. Die Stechdämme an Zuggräben bzw. zur Abgrenzung der Pumpgebiete sind in ordnungsgemäßem Zustand herzustellen. Vieheintritte an den Böschungen der Verbandsgewässer II. Ordnung NWG sind zu beseitigen. An den neu ausgebauten Zuggräben werden die Überfahrten einschließlich Heck sowie Stechdämme und Überfahrten mit Heck entlang der Zuggräben mitgeschaut. 

 

In den Pumpgebieten müssen in diesem Jahr die Gräben an der südlichen Seite an den Bauen gelotet werden.

 

Viele Gräben sind in erheblichem Umfang verschlammt und verkrautet, so dass ein ordnungsgemäßer Wasserabfluß nicht immer gegeben ist. Aus diesem Grunde muss mit den Räumarbeiten zügig begonnen werden.

 

Die Unterhaltungspflichtigen werden aufgefordert, die ihnen obliegenden Unterhaltungs- und Räumarbeiten bis zum Schautermin durchzuführen. Gegen Unterhaltungspflichtige, die ihrer Unterhaltungspflicht nicht oder nicht genügend nachgekommen sind, wird der Landkreis Wesermarsch als untere Wasserbehörde die Erfüllung der Unterhaltung durch Anwendung von Zwangsmitteln durchsetzen.

 

Diese Anordnung erfolgt aufgrund der Bestimmungen der §§ 40 ff. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) in der Fassung vom 19.02.2010, §§ 25 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009, §§ 44, 68 Wasserverbandsgesetz (WVG) vom 12.02.1991 i. V. m. den §§ 9 und 46 der Satzung sowie der Schau- und Unterhaltungsordnung der Stadlander Sielacht.

 

Stadlander Sielacht

Decker, Verbandsvorsteher